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Freies Wahlrecht

Sie haben die Wahl! Freies Wahlrecht des Leistungserbringers bei Ihrer Hilfsmittelversorgung

Sie entscheiden:

Als gesetzlich Krankenversicherter können Sie zwischen den Vertragspartnern Ihrer Krankenkasse den Leistungserbringer frei auswählen. Das bedeutet, dass Sie als Versicherter und nur Sie entscheiden, welchen Leistungserbringer Sie wählen.
Weder die Krankenkasse noch Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste, Ärzte oder andere Marktteilnehmer haben dabei ein Mitspracherecht. Sie entscheiden nach Ihren persönlichen Bedürfnissen. Folgende Faktoren könnten für Sie ausschlaggebend sein:

Wohnortnähe
ein persönlicher Ansprechpartner
ein bestehendes Vertrauensverhältnis
Qualität der Versorgung
Komplettabdeckung des notwendigen Versorgungsbedarfs

Aufgrund von Ausschreibungen und Verträgen für bestimmte Versorgungsbereiche kann Ihr Wahlrecht eingeschränkt sein. Beachten Sie daher bei der Wahl des Leistungserbringers, dass dieser ein Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist. Nur so ist später eine Kostenübernahme der Krankenkasse gesichert. Sollten Sie sich jedoch für einen vertragslosen Leistungserbringer entscheiden, können für Sie Mehrkosten entstehen. Um diese Kosten zu vermeiden, können Sie u. a. auf die Informationspflicht der Krankenkassen zurückgreifen.

Informationspflicht der Krankenkasse
(§ 127 Absatz 5 SGB V)

Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, Sie als Versicherten über die Vertragspartner (Leistungserbringer) sowie über die wesentlichen Inhalte der abgeschlossenen Verträge zu informieren. Gerne stehen Ihnen auch die Leistungserbringer für Fragen bei diesem komplexen Thema zur Verfügung. Vergleichen Sie nun die angebotenen Dienstleistungen und Produkte und entscheiden Sie sich für einen Leistungserbringer, der Ihren Anforderungen gerecht wird.

Sind Sie zufrieden?

Haben Sie sich bereits für einen Leistungserbringer entschieden, sind aber mit der bestehenden Hilfsmittelversorgung/ -betreuung unzufrieden? Zögern Sie nicht, den Leistungserbringer und als weiteren ersten Ansprechpartner auch Ihre Krankenkasse zu kontaktieren! Die Krankenkasse wird sich bemühen, die Mängel und Kritikpunkte der Hilfsmittelversorgung zu beheben. Konnte jedoch nicht die gewünschte Besserung erreicht werden, können Sie erneut von Ihrem freien Wahlrecht des Leistungserbringers Gebrauch machen und einen neuen Leistungserbringer wählen. Denn das Wohl der Patienten steht für alle an erster Stelle!

 

 

Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung zum Thema Wahlrecht?

Gerne können Sie uns wie folgt kontaktieren:

 

WKM Medizintechnik und Sauerstoff-Therapie GmbH

Gutenbergstraße 39/1

72555 Metzingen

Tel: 07123 97271-0

Fax: 07123 97271-29

E-Mail: info@wkmbw-medizintechnik.de

Geschäftszeiten

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Fr 08:00 - 16:00 Uhr

Kontakt

WKM Medizintechnik und Sauerstoff-Therapie GmbH
Gutenbergstraße 39/1
72555 Metzingen

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